[x] Die Prämien basieren auf den WLTP-Werten. Die Prämie wird dem Antragsteller unter der Bedingung gewährt, dass die Bestellung des Fahrzeugs vor dem 01.04.2021 und dem 30.06.2024 und die Erstzulassung vor dem 31.03.2024 erfolgen. Der Antragsteller muss das Fahrzeug mindestens 12 Monate im Großherzogtum halten.
* Monatliches Finanzielles Renting-Angebot, berechnet für eine Dauer von 60 Monaten und maximal 120.000 km für einen BMW iX3 mit einem Verkaufspreis von € 59.914,53 ohne MwSt (€ 70.100,00 € inkl. MwSt.), mit einer (optionalen) 1. erhöhten Mietrate von € 11.982,91 ohne MwSt. und einem Restwert von 25 % des Mindestkaufpreises..
Finanzielles Renting ist nur für gewerbliche Kunden verfügbar, die das Fahrzeug zur Ausübung ihrer geschäftlichen, beruflichen oder handwerklichen Tätigkeit nutzen. Vorbehaltlich der Annahme Ihres Antrags auf Finanzielles Renting durch die BNP PARIBAS LEASE GROUP Luxembourg S.A., 10 rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg, MwSt. LU20595307, HR-Nr.: 107877. Restwert: 25 % des Mindestkaufpreises. Aktion gültig vom 01/09/2024 bis zum 30/09/2024 einschließlich. Gültig für alle BMW Fahrzeuge. Rückgabe gemäß den vertraglichen Bestimmungen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung wie in diesem Artikel vorgesehen, kann der Kunde die Verkaufszusage nicht mehr in Anspruch nehmen. Darüber hinaus erfolgt die Berechnung der gefahrenen Kilometer pro rata temporis (basierend auf der vertraglich vereinbarten monatlichen Kilometerleistung) für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug genutzt wurde. Alle Formeln für gewerbliche Kunden sind ohne MwSt. und unter Vorbehalt von Irrtümern oder Änderungen angegeben. Die Aktion ist nicht kumulierbar.
* Die Informationen werden auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus berechnet.
** Marktindividuelles Angebot gültig für Neufahrzeuge von BMW Niederlassungen und Händlern in Europa im BMW Charging Netzwerk
Stromverbrauch und CO2-Emissionen:
BMW iX3 :
Stromverbrauch in kW/100 km (kombiniert): 18,0–17,6
CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0
Offizielle Angaben zu Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. WLTP-Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten jegliche Sonderausstattung.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.snch.lu, Papierversion auf schriftliche Anfrage an SNCT, BP23, L-5201 Sandweiler erhältlich).
Die Informationen werden auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus berechnet.